Vorvertragliche Informationen gemäß § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Nach dem oben genannten Gesetz müssen wir Ihnen, bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden, unsere Leistungen beschreiben und Sie auf mögliche Entgeltänderungen hinweisen. Dieses Information dient dazu, Sie über die wesentlichen Rahmenbedingungen Ihrer Aufnahme in unsere Einrichtung umfassend und in schriftlicher Form bereits vor Abschluss des Wohn- und Betreuungsvertrages zu informieren.  Dies tun wir selbstverständlich gerne, da dies ohnehin zu unserem Anspruch an eine umfassende und transparente Informationsweitergabe an Sie gehört.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie ergänzende Fragen haben.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Monika Ott

Einrichtungsleitung

Unsere Einrichtung

Bad Breisig ist eine Kurstadt und ein staatlich anerkanntes Heilbad im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der die Stadt angehört und hat rund 9.250 Einwohner.

Unsere Einrichtung befindet sich in Bad Breisig und besteht aus vier Häusern.

Unsere Nutzer* leben in Wohngruppen. Für jede Wohngruppe ist ein festes Team von Mitarbeitern zuständig. In den Wohngruppen steht die sozio-therapeutische Alltagsbegleitung  und  -strukturierung im Vordergrund.  Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird durch unterschiedlichste Veranstaltungen gewährleistet.  Ausflüge und  Gruppenmaßnahmen werden angeboten.

Unsere Häuser finden Sie hier:

Haus Sonnenweg: Sonnenweg 2, 53498 Bad Breisig

Haus Mönchsweg: Mönchsweg 22 – 24, 53498 Bad Breisig

Haus Alte Mühle: Frankenbachstr. 33 – 37, 53498 Bad Breisig

ImaGO: Frankenbachstr. 102, 53498 Bad Breisig

Ihr Privatbereich

Die Zimmer sind vollständig möbliert. Zur Ausstattung gehört: 1 Bett, 1 Schrank,  1 Nachtschrank, 1 Tisch mit 2 Stühlen. Sie können Möbel und andere Einrichtungsgegenstände für Ihren Privatbereich mitbringen. In welchem Umfang dies möglich ist, besprechen Sie bitte vorher mit Ihrer Hausleitung.

Wir haben in allen Häusern Einzelzimmer, Doppelzimmer, teilweise auch Appartements.

Die Zimmer sind teilweise mit Waschtisch ausgestattet, teilweise mit eigenem Sanitärbereich mit Waschtisch, Dusche und Toilette. Dazu stehen auf jeder Etage Etagenbäder zur Verfügung mit Badewanne, Dusche und Waschtischen, Gemeinschaftstoiletten die auch barrierefrei sind.

In den Häusern Sonnenweg und Mönchsweg sind alle Etagen auch barrierefrei mit Aufzügen erreichbar.

Gemeinschaftsräume

Ihnen stehen Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen wird kein gesondertes Entgelt verlangt.

In den Häusern finden Sie:

  • Terrassen, teilweise Balkone, teilweise Gärten
  • Speiseräume
  • Gemeinschaftsküchen
  • Aufenthaltsräume mit Fernseher
  • Geschützte Raucherecken im Freien
  • Im Haus Mönchsweg einen Fitnessraum, der für alle Bewohner der Einrichtung aus allen Häusern zugänglich ist
  • Im Haus Mönchsweg und Haus Braunsberg Räume für die Arbeits-/ Beschäftigungstherapie
  • Im Haus Sonnenweg das große Foyer als Raum für Bewegungs- und Beschäftigungsangebote, hausinterne Veranstaltungen und Festlichkeiten.

In Bad Breisig finden Sie:

  • Restaurants und Cafés
  • Grünanlagen mit vielen Bänken zum Verweilen
  • Frisiersalons
  • Praxen für Krankengymnastik, Massagen etc.
  • Ärzte und Zahnärzte, Apotheken
  • Einkaufsmöglichkeiten für alle Dinge des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogeriemärkte, Bekleidungsgeschäfte usw.

Regelmäßige begleitete Einkaufsfahrten mit dem hauseigenen Bus bieten auch Bewohnerinnen und Bewohnern mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, sich selbst mit den gewünschten Artikeln zu versorgen.

Leistungen der Hauswirtschaft

Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind mitverantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre, für die Raumpflege sowie für die Wäscheversorgung.

Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen.

Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher erhalten Sie gerne auch von uns.

Privatwäsche wird von uns gekennzeichnet, wenn diese mit Hilfe unsere Hauswirtschaft gereinigt werden soll. Die Reinigung der persönlichen Wäsche wird dann maschinell vorgenommen. Die Wäsche muss waschmaschinen- und trocknergeeignet sein. Eine chemische Reinigung erfolgt nicht, kann aber auf Ihre eigenen Kosten durch uns vermittelt werden.

Leistungen der Küche

Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zuzubereiten und so zu präsentieren und zu servieren, dass Sie in einer angenehmen Atmosphäre Ihre Mahlzeiten einnehmen können.

Die Mahlzeiten werden im Speiseraum sowie bei krankheitsbedingter Notwendigkeit im Zimmer  serviert.

Wir bieten folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an:

  • Frühstück
  • Mittagessen
  • Abendessen
  • Zwischenmahlzeit für Diabetiker
  • Kaffee und Kuchen

Nichtalkoholische Getränke – u.a. Wasser, Saft, Milch, Tee, Kaffee – werden auch außerhalb der Mahlzeiten bereitgestellt.

Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung besonders für Sie zubereitet.

Leistungen der Betreuung

Alle Hilfen haben das Ziel, das Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Im Rahmen des Betreuungs-, Förder- und Pflegeangebotes wird in dem jeweils individuell erforderlichen Umfang die größtmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung sichergestellt. Sinnvolle Handlungs- und Lebensperspektiven werden gemeinsam mit den Bewohnern entwickelt und umgesetzt. Vorhandene Ressourcen sollen erhalten und weiterentwickelt, die Folgen verlorener Fähigkeiten und Fertigkeiten durch individuelle Hilfeleistungen gemindert werden.

Umfang und Inhalt der Betreuung ergeben sich aus Ihrer persönlichen Situation. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die notwendigen Hilfen im Rahmen der Teilhabeplanung des Landes Rheinland-Pfalz.

Bei Veränderungen des Hilfebedarfes passen wir unsere Leistungen im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihrem veränderten Bedarf an.

Eine Anpassung wird in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Bewohnerin oder der Bewohner einen außergewöhnlichen Pflege- oder Betreuungsbedarf hat, der die sachlichen oder personellen Möglichkeiten der Einrichtung erheblich überschreitet.Für die dauerhafte Krankenpflege (wie z. B. Beatmung, besondere Infektionsrisiken, Isolation, geschlossene Unterbringung etc.) ist die Einrichtung  weder sachlich noch personell ausgestattet.

Leistungen der Haustechnik

Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehört auch die Hilfestellung bei der Gestaltung und Erhaltung Ihres persönlichen Wohnraumes, falls Sie oder Ihnen nahestehende Personen dies nicht erledigen können.

Leistungen der Verwaltung

Die Mitarbeiter der Verwaltung beraten Sie oder Ihre Angehörigen gerne in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden. Zu ihren Aufgaben gehört auch der Empfang von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen von Ihnen.

Aufnahme/ Ausschlusskriterien

Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Landkreis Ahrweiler / im Umkreis wohnende Menschen aufgenommen.

Das Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 9 Abs. 2 und 3 SGB XII bleibt unberührt.

Nicht aufgenommen werden Personen:

  • bei denen eine primäre Suchterkrankung vorliegt,
  • Personen mit wiederkehrenden fremdaggressiven Tendenzen,
    minderjährige Personen,
  • Personen mit aktiven Suizidtendenzen,
  • Personen mit hirnorganischer Schädigung,
  • Personen mit stärkerer Intelligenzminderung und
  • Personen mit forensischer Unterbringung in ihrem biographischen Verlauf.

Sollte der Gesundheitszustand des Klienten keine Weiterbetreuung mehr zulassen und die Einrichtung deshalb den Vertrag beenden müssen, wird sie die Bewohner bei der Suche nach einer anderweitigen geeigneten Unterkunft und Betreuung unterstützen.

Nichtraucherschutzgesetz

In der Wohneinrichtung findet das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz Anwendung.

Alkohol und Drogenkonsum

Alkohol- und Drogenkonsum sind nicht gestattet.

Tierhaltung

Tierhaltung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Einrichtungsleitung zulässig. Darüber hinaus ist die Tierhaltung nur zu gestatten, sofern und soweit das Tier den Einrichtungsalltag nicht stört und der Nutzer die Versorgung und Pflege sowie die finanziellen Aufwendungen für tierärztliche Behandlung und Prophylaxe des Tieres, gewährleisten kann.

Leistungsentgelte

Die Entgelte werden in Verhandlungen zwischen dem öffentlichen Leistungsträger (Sozialhilfeträger) und der Einrichtung festgelegt. Die Preisbestandteile entnehmen Sie bitte dem Wohn- und Betreuungsvertrag.

Entgelterhöhungen

Unsere Vergütungssätze werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Unternehmer und dem Landesamt für Jugend und Soziales vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden. Sind unsere Einkaufspreise oder die Personalkosten nachweislich gestiegen oder ist eine Steigerung absehbar, können unsere Verhandlungspartner einer Erhöhung der Entgelte zustimmen. Diese Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. Zudem muss sie eine Begründung enthalten.

Mitwirkungspflichten

Extern:

Der Leistungsträger ist in der Regel nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die notwendigen Anträge gestellt worden sind. Sie sollten daher vor Vertragsabschluss die erforderlichen Anträge gestellt haben. Die Verletzung der Mitwirkungspflicht (gemäß § 60 ff. SGB I) kann dazu führen, dass Sie das Entgelt selber zu zahlen haben.

Intern:

Durch Abschließen des Vertrages erklären Sie sich bereit, an der Umsetzung ihres individuellen Hilfeplans, soweit es Ihnen persönlich möglich ist, mitzuwirken.

Mitwirkungsrechte

Ihre Interessen werden unter anderem durch die Bewohnervertretung vertreten. Sie können die Bewohnervertretung wählen oder sich für die Bewohnervertretung aufstellen lassen, wenn Wahlen anstehen. Die Bewohnervertretung kann an der Gestaltung der Rahmenbedingungen des Wohnens, an den Inhalten der Betreuung und an der Gestaltung von hauswirtschaftlicher Versorgung sowie Freizeit mitwirken. Die Mitwirkung der Bewohnervertretung bezieht sich unter anderem auch auf die Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung und die Vorbereitung der Vergütungsverhandlungen mit dem Leistungsträger.

Beschwerdemanagement

Wir als Anbieter sind jederzeit bemüht, Streitigkeiten mit dem Nutzer, seinen Angehörigen oder Betreuern einvernehmlich und im direkten Austausch beizulegen. An Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nimmt der Anbieter jedoch grundsätzlich nicht teil. Die Möglichkeit einer gesonderten Vereinbarung für die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens im Einzelfall (§ 37 VSBG) bleibt unberührt.

Wir sind gehalten, Sie auf Ihr Recht hinzuweisen, sich außer bei uns, auch bei der zuständigen Beratungs- und Prüfstelle oder aber einer von Beratungs- und Prüfstelle und Kostenträgern gebildeten gemeinsamen Stelle beraten zu lassen oder sich über etwaige Mängel bei der Leistungserbringung zu beschweren.

Die Adresse der zuständigen Beratungs- und Prüfstelle lautet:

Amt für soziale Angelegenheiten (Beratungs- und Prüfstelle)

Ansprechpartnerin: Frau Luig

Baedekerstraße 2 – 20 ; 56068 Koblenz  ; Tel. 0261 4041-210

Sonstiges

Vor oder unverzüglich nach Einzug in unsere Einrichtung sind Sie, gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei Ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckenden Krankheitvorhanden sind. Wir bitten Sie daher, ein derartiges ärztliches Zeugnis spätestens bei der Unterzeichnung des Wohn- und Betreuungsvertrages zur Verfügung zu stellen.