Unsere Gemeinschaftsordnung

Was ist eine Gemeinschaftsordnung?

Eine Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben, wenn mehrere Parteien unter einem Dach wohnen. Ob die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gemietet sind oder Sie in Wohngemeinschaften zusammenleben, ist hierbei unerheblich.

Die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung können den privat genutzten Bereich, die Gemeinschaftsräume und den zur Einrichtung gehörenden Außenbereich betreffen. Diese bilden den Rahmen für die Rechte und Pflichten, die für alle Nutzer gleichermaßen gelten müssen – das fordert der Gleichheitsgrundsatz.

Die persönlichen Freiheiten eines jeden Einzelnen bilden da eine Grenze, wo es die Rücksichtnahme auf den Mitmenschen nötig macht.

Diese Gemeinschaftsordnung ist Teil des Wohn- und Betreuungsvertrags der Domizil GmbH & Co. KG.

Gemeinschaftsordnung

  1. Persönlicher Bereich
  • Das von Ihnen bewohnte Zimmer bildet Ihren privaten Bereich. Grundsätzlich darf dieser Bereich nur mit Ihrer Genehmigung betreten werden. Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Mitarbeiter*innen Ihr Zimmer betreten werden, auch wenn Sie vorher keine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Diese Ausnahme besteht u.a. dann, wenn eine Gefahrensituation abzuwenden ist.
  • Um Ihr Eigentum zu schützen sollten Sie Ihr Zimmer immer verschließen, wenn Sie es verlassen. Melden Sie den Verlust eines Schlüssels umgehend der Leitung.
  • Die Zimmer sind von der Einrichtung mit Möbeln ausgestattet. Mit dem Mobiliar ist stets pfleglich umzugehen. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz. Im Einvernehmen mit der Leitung können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre eigenen Möbel mitbringen und ihr Zimmer individuell ausstatten.
  • Fernseh- oder Stereoanlagen können in den Zimmern genutzt werden. Um ihre Nachbarn nicht zu stören, ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Sollte dies nicht reichen, wird der Einsatz eines Kopfhörers empfohlen. Grundsätzlich sind die ortsüblichen Ruhezeiten einzuhalten.
  • Mittagsruhe: täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr
  • Nachtruhe wochentags: 22:00 bis 06:00 Uhr
  • Nachtruhe sonn- und feiertags: 20:00 bis 08:00 Uhr
  • Wir bitten Sie, mit Wasser, Heizung und Strom sparsam umzugehen.
  • Das Rauchen in Ihrem Zimmer ist nicht gestattet. Wir halten uns an das rheinlandpfälzische Nichtraucherschutzgesetz und bieten in allen Häusern witterungsunabhängige Raucherbereiche vor. Da unsere Einrichtung mit einer Brandschutzanlage ausgestattet ist, wird bei Missachtung dieser Regel durch den Zigarettenrauch zu einer Auslösung des Feueralarms kommen. Durch die BMZ wird dieser direkt an die Feuerwehr weitergeleitet und diese rückt zum Einsatz aus. Solche Einsätze stellt die Feuerwehr in Rechnung. Diese Rechnungen kosten mehrere Hundert Euro und sind vom Verursacher des Alarms selbst zu tragen.
  • Kochen, Backen sowie das Waschen, Trocknen und Bügeln der eigenen Wäsche ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.

2. Gemeinschaftlicher Bereich

  • Gemeinschaftsräume und Außenanlagen werden von allen genutzt. Bitte helfen Sie mit, dass alles in einem sauberen und gepflegten Zustand bleibt. Wir bitten, die Ausstattungen und Anlagen unserer Häuser umsichtig und schonend zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz.
  • Der Umwelt zuliebe trennen Sie bitte den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Beschädigungen und/oder Störungen, besonders der Wasser- und Stromleitungen sind umgehend der Mitarbeiterschaft zu melden.
  • Private technische Geräte werden auf Sicherheit überprüft, bei offensichtlicher Gefährdung ist die Mitarbeiterschaft zur Entfernung der Geräte berechtigt.

3. Tagesablauf

  • Das Leben in einer Gemeinschaft erfordert immer eine gewisse Einteilung des Tagesablaufes. Die Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) werden in der Regel gemeinsam zu festen Zeiten eingenommen. Sollten Sie diese Gemeinschaft dauerhaft nicht wünschen, wird diese Entscheidung von uns selbstverständlich respektiert. Allerdings ist die Küchentür während der gemeinsamen Mahlzeit geschlossen, damit die Menschen, die gemeinschaftlich Speisen möchten, dies störungsfrei tun können. Ihnen steht es frei, im Anschluss an diesen Zeitraum die Küche wieder zu nutzen. Es wird erwartet, dass Sie die Räumlichkeit wieder sauber hinterlassen.
  • Sollten Sie in Ausnahmefällen die Mahlzeiten nicht in der Gemeinschaft einnehmen wollen teilen Sie dies bitte vorher mit.

4. Abwesenheit / Besuche

  • Selbstverständlich dürfen Sie die Einrichtung verlassen, wann Sie es möchten. Wir bitten aber darum, dass Sie die Mitarbeiterschaft über Ihr Fortgehen informieren, damit die Mitarbeiterschaft sich keine Sorgen macht. Insbesondere bitten wir darum, wenn eine Abwesenheit über den Zeitraum von 22.00 Uhr hinausgeht.
  • Besuche zu empfangen, steht Ihnen ebenso frei. Wir erwarten eine Information darüber, wenn Besuch ins Haus kommt. Im Doppelzimmer ist das Einverständnis des Mitbewohners zu beachten.
  • Übernachtungsbesuch ist immer eine individuelle Entscheidung und muss immer vorab mit der Haus- und Einrichtungsleitung besprochen werden. Ohne die Genehmigung der Haus- und Einrichtungsleitung ist ein Übernachtungsbesuch nicht gestattet.

5. Alkohol und Drogen

  • Die Häuser der Einrichtung sind Alkohol- und Drogenfreie Bereiche!
  • In unseren Häusern leben auch Menschen, die in ihrer Biographie eine Suchtmittelabhängigkeit mitbringen. Aus Rücksicht auf den lebenslangen Kampf, suchtfrei zu leben, sind der Konsum und die Bevorratung von Alkohol in unseren Häusern untersagt.
  • Der Konsum und Besitz von Drogen verbietet sich bereits laut Betäubungsmittelgesetz und wird zur Anzeige gebracht.