Ausschluss Kriterien formulieren wir nicht, um bestimmte Personen unreflektiert auszuschließen.
Besondere Situationen bedürfen aber auch besonderer Hilfe.
Für viele Personengruppen gibt es gezielte und damit auf die individuelle Situation passendere Hilfe, als wir sie hier in der gemischten Eingliederungshilfe leisten können.
Nicht aufgenommen werden können Personen,
- bei denen eine primäre Suchterkrankung vorliegt,
- Personen mit wiederkehrenden fremdaggressiven Tendenzen,
- minderjährige Personen,
- Personen mit aktiven Suizidtendenzen,
- Personen mit hirnorganischer Schädigung,
- Personen mit stärkerer Intelligenzminderung und
- Personen mit forensischer Unterbringung in ihrem biographischen Verlauf.
Zusätzliche Erkrankungen (z.B. Anfallsleiden), Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sind nur dann ein Aufnahmehindernis wenn dadurch eine fachgemäße Versorgung in der Einrichtung nicht gewährleistet werden kann.
Bewerber/innen aus der Versorgungsregion werden bevorzugt aufgenommen.